04.03 Klassenpflegschaftsabend

Definition
Regelung zur Durchführung von Klassenpflegschaftsabenden
Regelung (öffentlich)

Geltungsbereich

Für jede Klasse von 5 bis 10 ist ein Klassenpflegschaftsabend zu Beginn des ersten und des zweiten Schulhalbjahres durchzuführen. Die GLK hat zusätzlich im November 2006 beschlossen und mit den Elternvertretern abgesprochen, dass auf dem ersten Elternabend immer nur die LehrerInnen kommen, die ein Hauptfach oder ein neues Unterrichtsfach (etwa Geschichte in Kl. 6 oder Physik in Kl. 7) bzw. ein Fach, das nur im ersten Halbjahr stattfindet, unterrichten. Damit sollen die Abende entlastet werden. 

Regelung

Klasse 5:

Für die Klasse 5 wird zum Elternabend zentral eingeladen, so dass der Elternabend um 18.30 Uhr in der Aula für alle Fünfereltern beginnt, und ca. 75 Minuten dauert – eventuell auch etwas länger. Dort sind vertreten: Schulleiter, Elternbeiratsvorsitzender, Förderverein, Mensa-Team, Ganztagesangebot, Jugendmusikschule, Schulsozialarbeit. Anschließend geht es in den einzelnen Klassen weiter.

Kursstufe:

Ein gemeinsamer Auftakt findet in der Aula mit den Tutor/innen und dem stellvertretenden Schulleiter um 19:00 statt. Themen: Studienfahrt, Entschuldigungsverfahren und Wahl der Elternvertreter. Fachlehrerkontakte erfolgen nur über deren Sprechstunden.

Verantwortlichkeit

Die Einladung obliegt dem/der (seitherigen) Elternvertreter/in in Absprache mit dem Klassenlehrer. In neu gebildeten Klassen ergreift der Klassenlehrer die Initiative. Ist kein Elternvertreter in der neuen Klasse, bittet der Klassenlehrer den/die Elternbeiratsvorsitzenden um die Einladung.  Bei Klasse 5 und der Jahrgangsstufe I geschieht dies ohnehin durch den/die EBV.