Definition
Regelung zur Durchführung von Elternsprechtagen
Bereich
Verantwortlich
Regelung (öffentlich)
Die Elternsprechtage finden immer an einem Donnerstagnachmittag statt, Kernzeit ist von 16-18 Uhr, bei hohem Andrang bis 19 Uhr. Kolleg(inn)en mit einem Kleinstlehrauftrag von vier Stunden müssen nicht anwesend sein.
Die Eintragungslisten sind online für die Eltern verfügbar und durch die Kollegen einsehbar. In jeder Stunde gibt es zentral im Anmeldeformular integrierte 10 Minuten Pausen. Die Eltern tragen sich bis zum Vortag zu einem bestimmten Termin ein. Gespräche ab 18:00 sind erst möglich, wenn zuvor alle Termine besetzt sind.