05.09 Disziplinarische Maßnahmen

Definition
Umgang mit Schülerinnen und Schülern, die gegen die Schulordnung verstoßen.
Regelung (öffentlich)

Disziplinarische Maßnahmen werden von Lehrerseite gegenüber Schülerinnen und Schülern ausgesprochen. Die Art der Maßnahme ist dabei abhängig von der Schwere des Vergehens und der jeweiligen Vorgeschichte.

Bemerkung und Eintrag

Es muss unterschieden werden zwischen einer Bemerkung, die bei einem ersten bzw. leichten auffälligen Verhalten im Tagebuch festgehalten wird, und einem Eintrag, der bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen im Tagebuch dokumentiert wird. Letzterer wird aus pädagogischen Gründen strafbewehrt (vgl. § 90 Schulgesetz BW), damit ein solches Vergehen nicht folgenlos bleibt.