05.10 Entschuldigungsverfahren

Definition
Bei Fernbleiben vom Unterricht wird die Schule von den Erziehungsberechtigten oder dem volljährigen Schüler / der volljährigen Schülerin benachrichtigt.
Regelung (öffentlich)

Allgemeines:

Fehlzeiten werden im Tagebuch bzw. Kurstagebuch dokumentiert.

Entschuldigungsverfahren in den Klassen 5-10:

Eine schriftliche Entschuldigung muss am dritten Fehltag (Werktag) nach Krankheitsbeginn (der Tag der Erkrankung gilt als der erste Tag) vorliegen. 

Dazu wird im Schulplaner ein entsprechender Abschnitt von einem Erziehungsberechtigten ausgefüllt und unterschrieben.

Eine E-Mail gilt nicht als schriftliche Entschuldigung.

Fehlzeiten von mehr als drei Tagen:

Den Schulplaner Mitschülern mitzugeben ist unpraktisch. Die Eltern melden sich deswegen bei längerer Krankheit per Mail beim Klassenlehrertandem und der Schüler zeigt die entsprechende Entschuldigung im Schulplaner, sobald er wieder in der Schule ist.

Entlassungen aus dem Unterricht:

Entlassungen aus dem Unterricht werden vom Fachlehrer im Schulplaner eingetragen.  

Der Schüler geht anschließend ins Sekretariat und trägt sich dort ins Entlassungsheft ein.

Hat der Schüler den Schulplaner nicht dabei, gilt die alte Regelung mit den Entlass-Zetteln. Für diesen Fall liegen ein paar Kopiervorlagen in den Klassenzimmern bereit. 

Die Entlassung wird im Schulplaner nachgetragen, um dort eine Gesamtübersicht über Fehlzeiten zu haben.

Geht ein Schulplaner verloren, muss auf dem Sekretariat ein Ersatzplaner erworben werden.

 

Entschuldigungsverfahren für die Kursstufe:

Die Schülerinnen und Schüler der Kursstufe I werden an ihrem ersten Schultag gesondert über das Entschuldigungsverfahren in der Kursstufe informiert. Dazu erhalten sie zudem ein Infoblatt.

Anlagen (öffentlich)