05.10 Entschuldigungsverfahren

Definition
Bei Fernbleiben vom Unterricht wird die Schule von den Erziehungsberechtigten oder dem volljährigen Schüler / der volljährigen Schülerin benachrichtigt.
Regelung (öffentlich)

Allgemeines:

Fehlzeiten werden im Tagebuch bzw. Kurstagebuch dokumentiert.

Entschuldigungsverfahren in den Klassen 5-10:

Eine schriftliche Entschuldigung in Papierform muss am dritten Fehltag (Werktag),  vorliegen. 

  1. Umgang mit schriftlichen Entschuldigungen, wenn das Kind länger als 3 Tage fehlt

Die schriftliche Entschuldigung muss am 3. Werktag nach Krankheitsbeginn (der Tag der Erkrankung gilt als der erste Tag) vorliegen. Eine Email gilt dabei nicht als schriftliche Entschuldigung. Geht die Erkrankung länger, so ist zusätzlich eine schriftliche Entschuldigung am ersten Tag der Genesung beim Klassenlehrer abzugeben. 

Den Schulplaner Mitschülern mitzugeben ist unpraktisch. Die Eltern melden sich bei längerer Krankheit per Mail beim Klassenlehrertandem und der Schüler zeigt die handschriftliche Entschuldigung im Schulplaner sobald er wieder in der Schule ist.

  1. Entlassungen aus dem Unterricht, wenn der Schulplaner vergessen wurde

- werden im Schulplaner eingetragen – Schüler geht anschließend ins Sekretariat und trägt sich dort ins Entlassungsheft ein 
- hat der Schüler diesen nicht dabei, gilt die alte Regelung, ein Entlass-Zettel wird von der Lehrkraft ausgefüllt. 

  1. Schulplaner verloren
    Damit wir in diesem Fall nicht wieder der Zettelwirtschaft erliegen, müssen die Schüler für 5 Euro einen Ersatzplaner kaufen.

Entschuldigungsverfahren für die Kursstufe:

Die SchülerInnen und Schüler der Kursstufe I werden an ihrem ersten Schultag gesondert über das Entschuldigungsverfahren in der Kursstufe informiert. Dazu erhalten sie zudem ein Infoblatt.

Anlagen (öffentlich)