09.02.04 Licht und Ton AG

Definition
Regelung zur Organisation der Licht und Ton AG und deren Einsatz bei schulischen Veranstaltungen.
Verantwortlich
Regelung (öffentlich)
  • Teilnehmer der AG: Schüler ab Klasse 6, keine technischen Vorkenntnisse erforderlich 
  • Anmeldung: in der Regel zu Beginn des Schuljahres bei Frau Paar
  • Die Gruppe trifft sich zu Crashkursen, wo die TeilnehmerInnen eine Einführung erhalten, sodass sie mit dem Equipment umgehen können.
  • Einsatzbereiche:  Licht- und Tontechnik bei schulischen Veranstaltungen: Weihnachtskonzert, Schulfest, Theateraufführungen, Tag der offenen Tür, etc., Wartung des Equipments.