07.04 Beratungslehrerin

Definition
Die Beratungslehrkraft ist zuständig für die Beratung von Schülerinnen und Schülern hinsichtlich schulischer Fragen, Lernschwierigkeiten und sozialen Problemen.
Verantwortlich
Regelung (öffentlich)

Zu den Tätigkeitsfeldern der Beratungslehrkraft gehören: Beratung bei der Behebung von Schulschwierigkeiten (z.B. Konzentration), Beratung bei Fragen zur Schullaufbahn (z.B. Schulabschluss, Schulwechsel) und Beratung im zwischenmenschlichen Bereich (z.B. Konflikte mit Mitschülern).

Die Beratungslehrkraft versucht zunächst in Gesprächen Ursachen für Probleme und Schwierigkeiten herauszufinden. Gegebenenfalls setzt sie geeignete Testverfahren ein. Im Folgenden erarbeitet sie gemeinsam mit den Betroffenen und deren Eltern Lösungswege, die sie zusammen gehen können. Die Beratung ist kostenfrei, vertraulich und selbstverständlich unterliegen Ablauf und Ergebnisse der Schweigepflicht. Die Beratung versteht sich als Hilfe zur Selbsthilfe.