05.15 Tagebuchführung

Definition
Regelung der Tagebuchführung sowie der Tagebuchkontrolle.
Regelung (öffentlich)

Allgemein:

Das Klassentagebuch ist das Dokument, mit dem das Unterrichtsgeschehen nachvollzogen und die Erfüllung des Bildungsplans nachgewiesen werden muss. Darin sind Anwesenheit der Schüler/innen, Inhalte der Unterrichtsstunden, gestellte Hausaufgaben, Verhaltensauffälligkeiten und Aufsichtsverantwortlichkeit (auch und gerade bei Stundenplanänderungen und Vertretungsstunden) festzuhalten.

Aufgaben der Tagebuchordner

  • tragen den Wochenstundenplan am Anfang der Woche vor
  • füllen zu jedem Wochentag ebenfalls das Datum aus
  • erinnern den unterrichtenden bzw. Aufsicht führenden Lehrer ans Eintragen
  • dürfen jedoch NICHT die Lehrerkürzel vortragen. Das Kürzel entspricht einer Unterschrift, die darf kein anderer leisten!
  • passen auf das Tagebuch auf (gerade bei Raumwechseln, Klappklassen)
  • behalten das Tagebuch NICHT über Mittag oder nehmen es gar über Nacht mit nach Hause, sondern erinnern den „letzten“ Kollegen am Vor- / Nach-mittag daran, das Buch wieder ins Lehrerzimmer mitzunehmen