06.11 GFS in der Kursstufe

Definition
Kurstufenspezifische Regelungen der GFS
Regelung (öffentlich)

In der Kursstufenphase (Kl. 11 und 12) müssen insgesamt drei GFS in verschiedenen Fächern abgelegt werden, die jeweils wie eine Klausur gewertet werden. Sinnvoll ist, die GFS auf drei Kurshalbjahre zu verteilen.

Alle GFS-Leistungen sind termingebunden zu bearbeiten. Nichteinhalten des Termins ohne zwingenden Grund (z.B. längere Krankheit), führt zu einer 0-Punkte-Wertung. Den Termin vereinbart der Schüler / die Schülerin mit der Lehrkraft.