Definition
              Dienstliche Regelung zum Verfahrensablauf bei der Planung und Durchführung von Veranstaltungen (U-gänge, Exkursionen, o.ä.)
          Bereich
          
      Verantwortlich
          
      Regelung (öffentlich)
              Hier werden ausschließlich interne, dienstliche Belange geregelt.
