09.04 Bibliothek

Definition
Organisation der Bibliothek
Verantwortlich
Regelung (öffentlich)

„Lises Bib“ ist für alle Schülerinnen und Schüler sowie für alle Kolleginnen und Kollegen zugänglich und nutzbar. Medien können gegen Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments (Schüler- oder Personalausweis) entliehen werden.

 

Während der ersten großen Pausen hat die Bibliothek ausschließlich zum Verleih und zur Rückgabe von Medien geöffnet. Während den Hof- und Mittagspausen hat „Lises Bib“ als Lese-, Lern- und Arbeitsraum sowie für die Hausaufgabenbetreuung geöffnet, wobei die Aufsicht von ausgewählten Schülerinnen und Schüler übernommen wird. Während diesen Zeiten können die Schülerinnen und Schüler die Bibliothek als Lese- und Arbeitsraum nutzen sowie Meiden ausleihen bzw. zurückbringen. Einzelne Schülerinnen und Schüler der Kursstufe und der 10. Klassen dürfen die Bibliothek auch außerhalt der Öffnungszeiten als Lern- und Arbeitsraum nutzen. 

Des Weiteren gilt die Nutzungsordnung der Bibliothek (siehe Anhang) sowie die Schul- und Hausordnung.

Anlagen (öffentlich)