03.01.2 Umgang mit Rauchen auf dem Schulgelände

Definition
Regelung zum Rauchen auf dem Schulgelände
Verantwortlich
Regelung (öffentlich)

In vielen europäischen Ländern gibt es neue Gesetze, die das Rauchen zum Teil sehr stark einschränken. Schutz vor dem Passivrauchen und die Bekämpfung des Lungenkrebses stehen im Vordergrund.

 

Die gesetzlichen Maßnahmen in Deutschland erstrecken sich auf die Arbeitsplätze, auf Restaurants und öffentliche Einrichtungen und somit auch auf die Schulen. Zudem hat der Gesetzgeber die Altersgrenze für das Rauchen in der Öffentlichkeit  heraufgesetzt. Die genaue Formulierung dazu finden Sie im § 10 des Jugendschutzgesetzes (https://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__10.html)

 

Welche Konsequenzen hat dies für Schülerin/Schüler des Lise-Meitner-Gymnasiums?

 

1.   Schülerinnen/Schüler unter 18 Jahren dürfen weder auf noch außerhalb des Schulgeländes rauchen.

2.   Schülerinnen/Schüler über 18 Jahren dürfen nur außerhalb des Schulgeländes rauchen. Zum Schulgelände gehört auch die Bushaltestelle.

 

Lehrkräfte und die Schulleitung erinnern an die Regeln und belegen etwaige Verstöße mit Sanktionen.