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Zu Beginn der Orientierungsstufe wird der Lernstand von Schülerinnen und Schülern in eng umrissenen Kompetenzen der Bildungsstandards ermittelt und dabei das gesamte Leistungsspektrum heterogener Lerngruppen abgedeckt. Im Rahmen einer sogenannten Lernstandsanalyse werden einzelne prognostisch relevante Basiskompetenzen untersucht.
Die Ergebnisrückmeldungen liefern den Lehrkräften fundierte Informationen über den Leistungsstand ihrer Schülerinnen und Schüler hinsichtlich der untersuchten Kompetenzen (Ebene I).
Aufbauend auf diesen Ergebnissen kann eine Förderung diagnosegeleitet, d. h. passgenau und zielgerichtet, erfolgen. Die im Rahmen von Lernstand 5 zur Verfügung gestellten Förderangebote nehmen ebenfalls das gesamte Leistungsspektrum in den Blick (Ebene II).
Das Verfahren wird landesweit in den Klassenstufen 5 zu festgelegten Terminen eingesetzt und nicht benotet. Lernstand 5 ist kein Instrument, das die Eignung für eine Schulart bewerten kann, da es nur einen engen Ausschnitt der Leistungen erfasst. Die Durchführung der Lernstandsanalyse (Ebene I) ist für die weiterführenden Schulen verpflichtend, die Materialien für die diagnosegeleitete Förderung (Ebene II) können optional genutzt werden.
Für die Entwicklung und Durchführung von Lernstand 5 war bis zum 28. Februar 2019 das Landesinstitut für Schulentwicklung im Auftrag des Kultusministeriums zuständig. Seit dem 1. März 2019 liegt die Zuständigkeit beim Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg.
zitiert nach: https://ibbw-bw.de/,Lde/Startseite/Kompetenzmessung/Lernstand+5 (hier sind auch immer die aktuellen Termine erreichbar.)
Die konkreten Termine werden, nach schulorganisatorischen Gesichtspunkten im Rahmen der zeitlichen Vorgaben des Landes Baden-Württemberg, durch die Schulleitung festgelegt.