05.20 Ordnungsdienst

Definition
Regelung zum Ordnungsdienst in den Unterrichtsräumen durch die Schülerinnen und Schüler.
Verantwortlich
Regelung (öffentlich)

Viele Klassen- und Fachräume sehen nach dem Unterricht nicht gut aus, sie sind verschmutzt, es liegen Papierschnipsel o.ä. auf dem Boden. Daher wird ab dem 09.10.2023 ein wöchentlich wechselnder Ordnungsdienst in den Klassen eingeführt.

Jeweils zwei Schülerinnen oder Schüler werden für eine Woche eingeteilt, nach Unterrichtsende die Ordnung im Raum wieder herzustellen. Zu den Aufgaben gehören: Fenster schließen, Tische ordentlich stellen, grobe Verunreinigungen (Papierschnipsel u.ä.) beseitigen, vergessene Stühle hochstellen, Licht ausschalten, ggf. Lehrer*in erinnern: DokuKam aus? Tafel aus?

Dies entbindet die Mitschülerinnen und Mitschüler selbstverständlich nicht von ihrer Pflicht an ihrem Platz für Ordnung zu sorgen und den Stuhl selber hochzustellen.
Der Ordnungsdienst soll nur unabsichtlich Versäumtes nachholen und abschließend für Ordnung sorgen.
Durch technische Neuerungen im Haus entfällt für die Schülerinnen und Schüler der früher übliche Tafel- und Tagebuchdienst.

Anlagen (öffentlich)