10.06 Schullandheim

Definition
Organisation und Durchführung Schullandheim in Klasse 6
Regelung (öffentlich)

Ziel ist es, etwa eine Woche gemeinsam an einem anderen Ort zu verbringen, damit der Klassenzusammenhalt gefestigt wird. Außerdem sollen die SchülerInnen lernen, sich in der Gruppe einzufinden sowie für die Gruppe und das Gelingen des Vorhabens Verantwortung zu übernehmen. Stärkung von Selbstständigkeit und Selbstvertrauen und weitere soziale Ziele ergeben sich aus den angebotenen Projekten/ Tagesaktionen.

Das Thema und den Ort des Schullandheims wählt der Klassenlehrer und stimmt sich dabei mit dem Begleitlehrer, den SchülerInnen und den Eltern ab.

Die Sommer-Landschulheime finden i.d.R im September/ Oktober und die Winter-Landschulheime im Februar/ März statt.

Die Kosten tragen im Normalfall die Eltern. Falls aber nicht alle, den Betrag aufwenden können, greift folgende Zuschussformel:

Die Schule achtet darauf, dass niemand aus finanziellen Gründen von einer Schulfahrt ausgeschlossen wird. Für die Förderung von Schullandheimen, Studienfahrten und Austauschen stehen Mittel des Fördervereins und unter Umständen auch der Mayr-Stihl-Stiftung  zur Verfügung. Die Antragstellung erfolgt schriftlich über den Schulleiter, so dass eine diskrete Abwicklung gewährleistet ist. In der Regel wird eine Selbstbeteiligung an den Kosten erwartet, eine Vollförderung kann nur im Ausnahmefall erfolgen.