Definition
Umgang mit Beschwerden von Eltern bzw. Schülern über Kollegen
Verantwortlich
Regelung (öffentlich)
- Grundregel: Direkte Kommunikation geht vor Beschwerde bei übergeordneter Stelle.
- Eine Beschwerde wird nur angenommen, wenn eine direkte Kommunikation ergebnislos verlief oder nicht zumutbar ist. Anonyme Beschwerden werden nicht bearbeitet.
- Die Beschwerde wird von der Schulleitung zunächst nur entgegengenommen und ihr Empfang bestätigt. Der Kollege wird so rasch wie möglich, aber ohne Hektik in einem Vieraugengespräch über die Art der Beschwerde, mögliche Konsequenzen und die weitere Vorgehensweise informiert.
- Die Schulleitung berät und informiert jeden Kollegen im Umgang mit Beschwerdeführern. In gleichem Maße verhilft sie gerechtfertigten Anliegen von Eltern bzw. Schülern zum Recht.
- Im Schreiben und in Klärungsgesprächen mit den Eltern bzw. den Schülern sorgt die Schulleitung für die Einhaltung der Sachebene.
- Ungerechtfertigte Beschwerden klärt die Schulleitung und informiert den betreffenden Kollegen.
- Fehler sind kein Unglück und passieren jedem: Berechtigte Beschwerden sind ein Grund, die eigene Handlungsweise konstruktiv zu überdenken.
- Kollegen, die mit einer Beschwerde konfrontiert werden, können sich mit dem Personalrat beraten. In gleichem Sinne können sich Eltern bzw. Schüler an ihre Gremienvertreter bzw. den Verbindungslehrer wenden.
- Bei Häufung von Beschwerden in der Schule insgesamt wird die Fortbildungsplanung dieses Thema gezielt aufgreifen.
Zeitrahmen: ca. 10 Tage