06.10 Allgemeine Informationen zu GFS Klasse 7-10

Definition
Allgemeine Informationen zum Verfahren der GFS (gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen) am LMG.
Regelung (öffentlich)

Eine GFS (gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen) wird von jeder Schülerin und jedem Schüler des Gymnasiums ab Klasse 7 verlangt, einmal pro Schuljahr in einem selbstgewählten Fach. Diese GFS zählt für die Endnote genauso viel wie eine Klassenarbeit.

Der Klassenlehrer informiert die Schüler über das generelle Verfahren.

Es wird eine eigenständige Arbeit erwartet, eine bloße Reproduktion ist unzureichend.

Das Fach, in dem die GFS gehalten werden soll, muss bis zu den Herbstferien festgelegt sein. GFS sollten in der Regel bis zu den Pfingstferien gehalten worden sein.

Prinzipiell sind alle Fächer, nicht aber die 1. und 2. Fremdsprache in den beiden ersten Lernjahren, für eine GFS geeignet.

In der Regel sollte auch das Thema in Absprache mit der Fachlehrerin oder dem Fachlehrer bis zu den Herbstferien feststehen. Ab den Herbstferien werden die GFS im gewählten Fach gehalten. Einzige Ausnahme ist die 7. Klasse, hier werden die Schülerinnen und Schüler  zunächst über das Fach LMP an die Methodik (z.B. Präsentations- und Hausarbeitskriterien)  und an die weiteren Gestaltungsmöglichkeiten einer GFS herangeführt, deshalb können die Kinder erst ca. ab Januar ihre GFS absolvieren (einzelne Ausnahmen in Rücksprache zwischen Schülerin/Schüler sowie Lehrerin / Lehrer sind selbstverständlich denkbar und bei bestimmtemn Themenwünschen ggf. notwendig).

Der Termin der GFS ist wie der einer Klassenarbeit rechtzeitig festzulegen und ist bei Krankheit ebenso zu entschuldigen.

Geeignete Arbeitsformen

Häufig werden Präsentationen als GFS gewählt, aber auch Hausarbeiten, die Teilnahme an Wettbewerben, Führungen durch Museen oder durch Sehenswürdigkeiten, die Gestaltung von Schaukästen, das Anlegen von Portfolios, das Durchführen von Experimenten oder sogar das selbständige Halten einer Unterrichtsstunde können als GFS anerkannt werden.

Empfohlen wird, mehrere Möglichkeiten und verschiedene Fächer während der Schullaufbahn zu nutzen.

Dementsprechend verschieden sind die Bewertungsmaßstäbe der Lehrerinnen und Lehrer, die eine GFS beurteilen müssen. In der Regel ist ein nachfragendes Gespräch (Kolloquium) im Anschluss an den vorbereiteten Teil der GFS üblich, in dem die Lehrkraft sich von der Eigenständigkeit der geleisteten Arbeit überzeugen wird.

Verfahren

Jede Lehrerin und jeder Lehrer bietet in seinem Unterrichtsfach die Möglichkeit an, eine GFS zu absolvieren. Die Anzahl der zu vergebenden Themen hängt u.a. von der Wochenstundenzahl des jeweiligen Faches ab. (In zweistündigen Fächern demnach weniger als in vierstündigen.)

Das Thema der GFS sowie die Art der Gestaltung (z.B. Hausarbeit oder Präsentation, sonstige Formen s.o. )  werden gemeinsam mit den Schülern abgesprochen.

Jede Lehrkraft teilt den Schülern schriftlich die Anforderungen und Bewertungskriterien aus. Diese Anforderungen richten sich nach den in den einzelnen Fachschaften festgelegten vergleichbaren Maßstäben oder nach den Wettbewerbsanforderungen.

Die Schülerinnen und Schüler sprechen sich im Vorfeld mit der Lehrkraft ab (Vorhaben, Planungsstand, Gliederung).

Im Anschluss an die GFS gibt die Lehrkraft eine schriftliche Rückmeldung an die Schülerinnen und Schüler, in der die Note begründet ist.