Schulleitung

Ablauf der Einschulung am zweiten Schultag nach den Sommerferien.
Regelung sämtlicher Beurlaubungen von Schülerinnen und Schülern der Klassen 5-10. Für die Schüler der Kursstufe gelten gesonderte Regeln.
Bei Fernbleiben vom Unterricht wird die Schule von den Erziehungsberechtigten oder dem volljährigen Schüler / der volljährigen Schülerin benachrichtigt.
Umgang mit Schülerinnen und Schülern, die gegen die Schulordnung verstoßen.
Regelung der Vergabe des LMG-Sonderpreises für Zivilcourage und soziales Engagement.
Durchführung von Gesamtlehrerkonferenzen
Präsentation der Schule nach außen vor der Anmeldung der neuen Fünftklässler
Informationsheft für neue Schülerinnen und Schüler
Regelung zur Durchführung von Elternsprechtagen